Wir erstellen Ihren Jahresabschluss oder Ihre Einnahmen-Überschss-Rechnung je nach der Rechtsform des Unternehmens.
Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften erstellt.
Eine Besprechung des Jahresabschlusses ist selbstverständlich und wird gerne auch an Ihrem Firmensitz abgehalten.

Im Einzelnen bieten wir die Erstellung von:

 
- Eröffnungsbilanz
 
- Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ggf. mit
   Anhang und Lagebericht
 
- Offenlegungsbilanzen
 
- Zwischenabschluss
 
- Sonder- und Ergänzungsbilanz
 
- Auseinandersetzungsbilanz
 
- Liquidationsbilanz
 
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung
 
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